Hessischer Gründerpreis - Abgabe bis zum 15.09.2013
Existenzgründer, die sich vor max. 5 Jahren selbständig gemacht haben, können sich für den Hessischen Gründerpreis bewerben. Es werden drei Kategorien bewertet:
- mutige Gründungen
- innovative Gründungen
- Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Konzepte und Ideen müssen bereits erfolgreich umgesetzt sein. Weiterhin soll der Gründer auf eigenen Füßen stehen. Das heißt, er darf nicht auf staatliche Mittel angewiesen sein.
Es handelt sich nicht um einen Geldpreis. Dem Preisträger werden tolle Instrumente und eine Plattform zur Öffentlichkeitsarbeit geliefert.
Nehmen Sie die Chance wahr! Wir unterstützen Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier
Herzlichst
Ihre Tanja Ebbing
Unternehmensberatung mit Verantwortung