Richtline für Zuschüsse der Beratungskosten und Schulungen der BAFA
Nach einiger Zeit der Ungewissheit hat die BAFA jetzt über die Verlängerung der Richtlinie am 30.01.2015 per Rundschreiben informiert. Die bis zum 31.12.2014 geltende Richtlinie für Beratungs- und Schulungsförderung wurde jetzt um 1 Jahr verlängert.
Insofern können für Beratungen und Schulungen , die ab dem 0101.2015 begonnen wurden, Zuschüsse für das Beratungshonorar beantragt werden. Gültig sind die Rahmenbedingungen gemäß der Richtlinie vom 01.12.2011.
Was heißt das für die Praxis?
Es ist darauf zu achten, dass Projektthemen nicht doppelt vergeben werden. Es ist nach wie vor streng nach Themen gemäß Richtlinie abzugrenzen und konzeptionell zu arbeiten.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns!